Erstellung von Sonderumlagen
Sonderumlage
Rechtsgrundlage für die Erstellung einer Sonderumlage ist § 16 II WEG in Verbindung mit dem jeweiligen Eigentümerbeschluss.
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Rechtsgrundlage für die Erstellung einer Sonderumlage ist § 16 II WEG in Verbindung mit dem jeweiligen Eigentümerbeschluss.