Erstellung von Wirtschaftsplänen
Wirtschaftsplan
Wir kalkulieren für Sie gemäß aktueller Rechtsprechung und Beachtung des Wohneigentumsgesetzes (WEG) den Wirtschaftsplan.
Zu den Inhalten des Wirtschaftsplans gehören unter anderem:
- Voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Lasten- und Kostentragung
- Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zu der nach § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG vorgesehenen Instandhaltungsrücklage