Erstellung von Wirtschaftsplänen

Wirtschaftsplan

Wir kalkulieren für Sie gemäß aktueller Rechtsprechung und Beachtung des Wohneigentumsgesetzes (WEG) den Wirtschaftsplan.

Zu den Inhalten des Wirtschaftsplans gehören unter anderem:

  • Voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Lasten- und Kostentragung
  • Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zu der nach § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG vorgesehenen Instandhaltungsrücklage